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Ein- und mehrstufige Verfahren zur Vereinigung von Aktionärskreisen
Aktiengesetz und Umwandlungsgesetz stellen mehrere Wege zur Verfügung, mit denen die Unternehmen zweier Aktiengesellschaften zusammengeführt werden können: Sachkapitalerhöhung, Verschmelzung und Erwerb eigener Aktien. Diese Verfahren sind mit erheblichen Anfechtungs- und Nachbewertungsrisiken verbunden. Es fehlt ihnen darum an der von den Verwaltungen gewünschten Transaktionssicherheit. Die Praxis hat infolgedessen Kombinationen mehrerer Strukturänderungen entwickelt, mit denen vergleichbare wirtschaftliche Ergebnisse, aber mit einer maximalen ...

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